Verordnung über die Anerkennung einer für ein Lehramt an öffentlichen Schulen geeigneten Hochschulabschlussprüfung als Erste Staatsprüfung (A-LAV)
INHALT
Verordnung über die Anerkennung einer für ein Lehramt an öffentlichen Schulen geeigneten Hochschulabschlussprüfung als Erste Staatsprüfung (A-LAV)
- Verordnung über die Anerkennung einer für ein Lehramt an öffentlichen Schulen geeigneten Hochschulabschlussprüfung als Erste Staatsprüfung (A-LAV)
- § 9 Absatz 1
- § 12 des Bremischen Ausbildungsgesetzes für Lehrämter
- § 1 Ziel
- § 2 Unterrichtsfächer
- § 3 Voraussetzungen für die Anerkennung des Hochschulabschlusses als Erste Staatsprüfung
- § 4 Besondere Voraussetzungen für das Fach Türkisch als Lehramtsfach
- § 3
- § 5 Antrag auf Anerkennung
- § 6 Bewerbung für den Vorbereitungsdienst
- § 7 Zusätzliche Prüfungen im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung
- § 29 Absatz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Lehrämter
- § 29 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Lehrämter
- § 8 Inkrafttreten
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