Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenken
INHALT
Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenken
- Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenken
- Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenken
- § 49 des Bremischen Beamtengesetzes
- Inhaltsübersicht
- 1.
- Rechtslage bei Beamten und Beamteninnen und Richtern und Richterinnen und sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes
- 2.
- Begriffsbestimmungen
- 3.
- Zustimmung
- 4.
- Stillschweigende Genehmigung
- 5.
- Ergänzende Anordnungen
- 6.
- Inkrafttreten
- 1.
- Rechtslage bei Beamten und Beamtinnen und Richtern und Richterinnen und sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes
- § 49 Bremisches Beamtengesetz (BremBG)
- § 4 Abs. 1 Bremisches Richtergesetz
- 2.
- Begriffsbestimmungen
- 3.
- Zustimmung
- 4.
- Stillschweigende Genehmigung
- § 6 Absatz 2 Bremisches Reisekostengesetz (BremRKG)
- 5.
- Ergänzende Anordnungen
- 6.
- Inkrafttreten
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