Richtlinie der Stadtgemeinde Bremen zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, Gebieten der Sozialen Sta...
INHALT
Richtlinie der Stadtgemeinde Bremen zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, Gebieten der Sozialen Stadt und Stadtumbaugebieten
- Richtlinie der Stadtgemeinde Bremen zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, Gebieten der Sozialen Stadt und Stadtumbaugebieten
- Richtlinie der Stadtgemeinde Bremen zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten, Gebieten der Sozialen Stadt und Stadtumbaugebieten
- 1.
- Allgemeines
- 2.
- Förderungsfähige Maßnahmen
- 3.
- Fördervoraussetzungen
- 4.
- Art, Höhe und Auszahlung der Förderung
- 5.
- Antrag auf Gewährung der Förderung
- 6.
- Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag
- §§ 54 ff des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG)
- § 60 BremVwVfG
- 7.
- Anforderungen / Durchführung
- 8.
- Pflichten des/der Förderungsnehmers/Förderungsnehmerin
- 9.
- Rechtsfolgen bei Verstößen gegen den Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag
- 10.
- Hinweis
- 11.
- Rechtsanspruch
- 12.
- Ausnahmegenehmigungen
- 13.
- Inkrafttreten, Geltungsdauer
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