Richtlinien für die Zulassung von Tarifbeschäftigten zum Lehrgang nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung
DE - Landesrecht Bremen

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Richtlinien für die Zulassung von Tarifbeschäftigten zum Lehrgang nach § 25 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 und 3 der Bremischen Laufbahnverordnung

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