Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst (AnforderungsAV)
INHALT
Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst (AnforderungsAV)
- Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst (AnforderungsAV)
- I. Einleitung
- II. Basisanforderungen (Anforderungen für Eingangsämter)
- III. Anforderungen für Beförderungsämter
- 1. Richter an einem Obergericht
- 2. Vorsitzender Richter
- 2.1 am Landgericht und Verwaltungsgericht
- 2.2 am Finanzgericht, Kammergericht, Landesarbeitsgericht, Landessozialgericht, Oberlandesgericht und Oberverwaltungsgericht
- 3. Ämter mit Verwaltungsaufgaben
- 3.1 Weiterer Aufsicht führender Richter, Richter als der ständige Vertreter eines Direktors
- 3.2 Direktor, Vizepräsident und Präsident
- 3.3 Vizepräsident und Präsident des Landgerichts und Verwaltungsgerichts sowie Vizepräsident des Finanzgerichts, Kammergerichts, Landesarbeitsgerichts, Landessozialgerichts, Oberlandesgerichts und Oberverwaltungsgerichts
- 1. Staatsanwalt als Gruppenleiter
- 2. Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
- 3. Abteilungsleiter
- 3.1 Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft
- 3.2 Leitender Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter bei der Generalstaatsanwaltschaft
- 4. Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft
- 5. Oberstaatsanwalt als der ständige Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts als Leiter einer Staatsanwaltschaft oder als ständiger Vertreter des Leiters einer Amtsanwaltschaft oder als Leiter einer Amtsanwaltschaft oder Leitender Oberstaatsanwalt als Leiter einer Staatsanwaltschaft
- IV. Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
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