Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuches zur Errichtung und zum Betrieb eine...
INHALT
Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuches zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
- Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuches zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
- Präambel
- § 1 Gegenstand und Ziele des Registerportals
- § 2 Bestimmung des elektronischen Auskunftssystems
- § 3 Bestimmung des elektronischen Bekanntmachungssystems
- § 4 Zentrale Anmeldung zum elektronischen Abrufverfahren des Landes
- § 5 Zentrale Erfassung von Gebührentatbeständen
- § 6 Protokollierung der Abrufe
- § 7 Zentrale Erhebung und Vollstreckung von Gebühren
- § 8 Einsatz von elektronischen Bezahlsystemen und Lastschriftverfahren
- § 9 Auskehrung der Einnahmen
- § 10 Vereinsregister
- § 11 Kosten
- § 12 Betrieb des Registerportals
- § 13 Inkrafttreten und Kündigung
- Dienstleistungsvereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Nordrhein- Westfalen über die Entwicklung und den Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
- Präambel
- § 1 Gegenstand und Ziele des Registerportals
- § 2 Organisation und Betrieb
- § 3 Entwicklungsverbund
- § 4 Zusammenarbeit mit dem Unternehmensregister
- § 5 Softwareentwicklung
- § 6 Eigentum und Nutzungsrechte
- § 7 Datenverarbeitung im Auftrag
- § 8 Übermittlung der Bekanntmachungsdaten
- § 9 Ausfall- und Datensicherheit
- § 10 Zuständigkeiten und Ansprechpartner
- § 11 Haftung
- § 12 Kosten
- § 13 Inkrafttreten und Kündigung
- Anlage 1
- Anlage 2
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