Gemeinsamer Runderlaß des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung und des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemäß § 19 Abs. 3 BbgNatSchG über die Regelungen des ...
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Gemeinsamer Runderlaß des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung und des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemäß § 19 Abs. 3 BbgNatSchG über die Regelungen des Verfahrens der Unterschutzstellung für die Fälle, in denen land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Flächen in Natur- oder Landschaftsschutzgebiete einbezogen werden sollen
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