Beglaubigung deutscher Urkunden aus dem Bereich der Justiz zur Verwendung im Ausland und Erteilung der Apostille nach der Brandenburgischen Verordnung über die Zuständigkeit für die Beglaubigung ...
INHALT
Beglaubigung deutscher Urkunden aus dem Bereich der Justiz zur Verwendung im Ausland und Erteilung der Apostille nach der Brandenburgischen Verordnung über die Zuständigkeit für die Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland (BbgAuslBeglV)
- Beglaubigung deutscher Urkunden aus dem Bereich der Justiz zur Verwendung im Ausland und Erteilung der Apostille nach der Brandenburgischen Verordnung über die Zuständigkeit für die Beglaubigung inländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung im Ausland (BbgAuslBeglV)
- I. Anwendungsbereich und Zuständigkeit
- II. Legalisation/Legalisierung
- III. Erteilung von Apostillen nach dem Haager Übereinkommen
- IV. Befreiung von Legalisationsförmlichkeiten
- V. Inkrafttreten
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