Richtlinie über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Fachbeiräte gemäß § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens (WBGesG)
DE - Landesrecht Brandenburg

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Richtlinie über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Fachbeiräte gemäß § 10 Abs. 4 des Gesetzes über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens (WBGesG)

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