Bekanntmachung der Religionsgemeinschaften, für die Kirchensteuer (Kultussteuer) als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer erhoben wird
    DE - Landesrecht Brandenburg

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    Bekanntmachung der Religionsgemeinschaften, für die Kirchensteuer (Kultussteuer) als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer erhoben wird

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