Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung aus und zu dem Zentralen Vollstreckungsgericht des Landes Brandenburg
INHALT
Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung aus und zu dem Zentralen Vollstreckungsgericht des Landes Brandenburg
- Datenübertragungsregeln für die Datenübermittlung aus und zu dem Zentralen Vollstreckungsgericht des Landes Brandenburg
- I.
- 2.1 Datenübermittlung aus dem und in das Schuldnerverzeichnis
- 2.2 Übermittlung der Vermögensverzeichnisse
- 2.3 Übermittlung von Abdrucken aus dem Schuldnerverzeichnis
- 3.1 Schuldnerverzeichnis
- 3.2 Vermögensverzeichnisregister
- 3.3 Abdrucke aus dem Schuldnerverzeichnis
- 4.1 Allgemein
- 4.2 Registrierungsverfahren für Schuldnerverzeichnis und Vermögensauskunftsregister
- 4.3 Eintragungsnachrichten für Schuldnerverzeichnis und Vermögensauskunftsregister
- 4.4 Abdrucke aus dem Schuldnerverzeichnis
- II.
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