BbgEZulV
INHALT
Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen im Land Brandenburg (Brandenburgische Erschwerniszulagenverordnung - BbgEZulV)
- Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen im Land Brandenburg (Brandenburgische Erschwerniszulagenverordnung - BbgEZulV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2 Einzeln abzugeltende Erschwernisse
- Abschnitt 3 Zulagen in festen Monatsbeträgen
- Abschnitt 4 Schlussvorschrift
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage
- § 3 Erschwerniszulage bei einer Verwendung im Dienst des Bundes oder eines anderen Landes
- Abschnitt 2 Einzeln abzugeltende Erschwernisse
- § 4 Allgemeine Voraussetzungen
- § 5 Höhe und Berechnung der Zulage
- § 6 Fortzahlung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
- § 7 Ausschluss der Zulage
- § 8 Allgemeine Voraussetzungen
- § 9 Höhe der Zulage
- § 10 Berechnung der Zulage
- § 11 Zulage für den Umgang mit Munition mit besonders hohem Gefährlichkeitsgrad
- § 12 Zulage für Sprengstoffentschärfung und Sprengstoffermittlung
- § 13 Allgemeine Voraussetzungen
- § 14 Höhe der Zulage
- § 15 Berechnung der Zulage
- § 16 Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes, des Vermessungsdienstes, an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes sowie an Tankanlagen zur eichtechnischen Überprüfung
- § 16a Zulage für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
- Abschnitt 3 Zulagen in festen Monatsbeträgen
- § 17 Entstehung des Anspruchs
- § 18 Unterbrechung der zulagenberechtigenden Tätigkeit
- § 19 Zulagen für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst
- § 20 Zulagen für die Pflege von Kranken in Justizvollzugseinrichtungen
- § 21 Zulage für besondere polizeiliche Einsätze und Einsätze beim Verfassungsschutz
- § 22 Zulage für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
- Abschnitt 4 Schlussvorschrift
- § 24 Inkrafttreten
Feedback