Verordnung der Schulleitung der ETHL über die Weiterbildung und die Fortbildung an... (414.134.2)
INHALT
Verordnung der Schulleitung der ETHL über die Weiterbildung und die Fortbildung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (Weiterbildungsverordnung ETHL)
- Verordnung der Schulleitung der ETHL über die Weiterbildung und die Fortbildung an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (Weiterbildungsverordnung ETHL)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 ² Zweck der Weiterbildung und der Fortbildung
- Art. 3 Weiterbildung
- Art. 4 Fortbildung
- Art. 5 Zuständigkeiten und Organisation
- 2. Abschnitt: MAS- und EM-Programme in der Weiterbildung und in der Fortbildung
- Art. 6 Zweck und Umfang
- Art. 7 Organisation
- Art. 8 Zulassungsberechtigung und Auswahl
- Art. 9 Titel
- 3. Abschnitt: DAS- und CAS-Weiterbildungs- und Fortbildungsprogramme ¹⁸
- Art. 10 ¹⁹ Zweck, Umfang und Abschlüsse
- Art. 11 Organisation
- Art. 12 Zulassungsberechtigung und Auswahl
- 3 a . Abschnitt: ²¹ COS-Weiterbildungsprogramme
- Art. 12 a Zweck, Umfang und Abschluss
- Art. 12 b Organisation
- Art. 12 c Zulassungsberechtigung und Auswahl
- 4. Abschnitt: Kürzere Weiterbildungsveranstaltungen
- Art. 13 Zweck und Umfang
- Art. 14 Organisation
- Art. 15 Zulassungsberechtigung und Aufnahme
- 5. Abschnitt: Schulgeld, Partnerschaften und Personalbildung
- Art. 16 Schulgeld
- Art. 17 ²³ Partnerschaften
- Art. 18 Schulung des Personals der ETHL
- 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 19 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
- Art. 20 Übergangsbestimmung
- Art. 21 Inkrafttreten
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