Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung... (916.401.348.2) 
                
                
            INHALT
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Blauzungenkrankheit
- Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Blauzungenkrankheit
 - Art. 1 Zweck
 - Art. 2 Umfang der Blauzungen-Zone
 - Art. 3 Ein- und Ausfuhr von Paarhufern mit Ausnahme von Schweinen sowie von Samen, Eizellen und Embryonen
 - Art. 4 Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen im Verdachtsfall
 - Art. 5 Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen im Seuchenfall
 - Art. 6 Inkrafttreten