Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (946.231.176.72)
INHALT
Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ¹⁰
- Art. 2 a ¹¹ Rüstungsgüter
- Art. 3 ²¹
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 ³⁷ Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 7 ⁵³ Bewilligungsverfahren
- Art. 8 ⁵⁵ Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 9 a ⁶⁵ Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 b ⁷³ Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas ⁸³
- Art. 11 ⁸⁷ Güter für den Energiesektor
- Art. 11 a ⁹² Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 12 ¹⁰⁴
- Art. 12 a ¹⁰⁵ Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art . 12 b ¹⁰⁷ Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art. 12 c ¹¹¹ Bewilligungspflicht für den Verkauf von Tankschiffen
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 a ¹¹² Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 b ¹¹⁶ Luxusgüter
- Art. 14 c ¹²³ Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 d ¹³² Gold sowie Gold enthaltende Erzeugnisse ¹³³
- Art. 14 e ¹³⁵ Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- Art. 14 f ¹⁴⁰ Vertragspflicht zur Verhinderung der Wiederausfuhr
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 ¹⁷⁵ Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 20 ¹⁸² Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 21 ¹⁹⁰ Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten ¹⁹³
- Art. 24 ¹⁹⁶ Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a ²⁰⁰ Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 ²¹⁴ Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 ²¹⁵ Verbot betreffend Banknoten
- Art. 28 a ²¹⁶ Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b ²¹⁸ Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
- Art. 28 c ²²¹ Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 d ²²⁴ Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 e ²²⁹ Verbote betreffend Dienstleistungen und Software ²³⁰
- Art. 28 f ²⁵³ Verbot betreffend die Einflussnahme in kritischen Infrastrukturen
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 29 a ²⁵⁵ Luftverkehr
- Art. 29 b ²⁵⁹ Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 c ²⁶⁰ Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- 4 a . Abschnitt: ²⁶⁸ Ausnahmebewilligungen für den Abzug von Investitionen aus der Russischen Föderation
- Art. 30 a Ausnahmen von Verboten betreffend die Einfuhr, den Verkauf, die Lieferung, die Durchfuhr und den Transport von Gütern
- Art. 30 b ²⁷⁴ Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 30 c Ausnahmen von den Verboten betreffend Dienstleistungen und Software ²⁷⁵
- 4 b . Abschnitt: ²⁸⁰ Ausnahmebewilligungen für Güter und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kaspischen Pipeline-Konsortium
- Art. 30 d
- 4 c . Abschnitt: ²⁸¹ Ausnahmen von Verboten aus Gründen der Sicherheit des Seeverkehrs
- Art. 30 e
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 31 a ²⁸⁷ Bestimmungen zur Überführung von Gütern in ein Zollverfahren
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 ²⁹⁰ Veröffentlichung
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 36 Inkrafttreten
- Anhang 1 ³²²
- Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors ³²³
- Anhang 2 ³²⁴
- Endempfänger nach Art. 6 Abs. 3 Bst. a, 35 Abs. 4 ³²⁵
- Anhang 3 ³²⁶
- Güter zur Verwendung für die Luft- und Raumfahrt
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die zwischen dem 23. November 2022 und dem 25. Januar 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 3. Güter, die zwischen dem 25. Januar 2023 und dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 4. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 4 ³²⁸
- Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas
- Anhang 5 ³²⁹
- Güter für den Energiesektor
- Anhang 6 ³³⁰
- Bezeichnete Gebiete
- Anhang 7 ³³¹
- Verbotene Güter
- Anhang 8 ³³²
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ³³³
- Anhang 9
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³³⁴
- Anhang 10
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³³⁵
- Anhang 11 ³³⁶
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³³⁷
- Anhang 12
- Banken und andere Unternehmen die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³³⁸
- Anhang 13
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³³⁹
- Anhang 14 ³⁴⁰
- Banken und andere Unternehmen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ³⁴¹
- Anhang 15 ³⁴²
- Banken und andere Organisationen, die Transaktionsverboten unterliegen ³⁴³
- Anhang 16 ³⁴⁴
- Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Anhang 17 ³⁴⁵
- Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Anhang 18 ³⁴⁶
- Luxusgüter
- 1. Pferde
- 2. Kaviar und Kaviarersatz
- 3. Trüffel und Zubereitungen daraus
- 4. Weine (einschl. Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
- 5. Zigarren und Zigarillos
- 6. Parfüms, Toilettenwasser und Kosmetikartikel, einschliesslich Schönheits- und Schminkprodukten
- 7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
- 8. Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig vom verwendeten Material)
- 9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
- 10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
- 11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
- 12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
- 13. Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
- 14. Artikel aus Bleikristall
- 15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 Franken
- 16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1000 Franken
- 17. Fahrzeuge für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 Franken pro Stück, einschliesslich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5000 Franken pro Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
- 18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
- 19. Musikinstrumente im Wert von mehr als 1500 Franken
- 20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
- 21. Artikel und Ausrüstung für Sport, einschliesslich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
- 22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
- 23. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts
- Anhang 19 ³⁴⁷
- Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Anhang 20 ³⁴⁹
- Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Anhang 21 ³⁵⁰
- Einfuhrkontingente für bestimmte Güter
- 1. Güter, die vor dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 22 ³⁵¹
- Anhang 23 ³⁵²
- Güter für die Stärkung der Industrie ³⁵³
- Anhang 23a ³⁵⁴
- Güter zur Stärkung der Industrie nach Artikel 11 a Absatz 1 bis
- Anhang 24 ³⁵⁵
- Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 25 ³⁵⁶
- Russische Medien ³⁵⁷
- Anhang 26 ³⁵⁸
- Gold
- Anhang 27 ³⁵⁹
- Gold enthaltende Erzeugnisse
- Anhang 27a ³⁶⁰
- Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- 1. Natürliche Diamanten
- 2. Synthetische Diamanten
- 3. Erzeugnisse mit Diamanten
- Anhang 28 ³⁶¹
- Preise für Erdöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 29 ³⁶²
- Erlaubte Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Drittstaaten
- Anhang 30 ³⁶³
- Materialien aus dem Bergbausektor
- Anhang 31 ³⁶⁴
- Güter mit hoher Priorität ³⁶⁶
- Anhang 32 ³⁶⁷
- Software für Unternehmensführung sowie Entwurfs- und Fertigungssoftware
- 1. Software für Unternehmensführung
- 2. Entwurfs- und Fertigungssoftware
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