Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen 1 (0.741.20)
INHALT
Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen 1
- Übereinkommen über Strassenverkehrszeichen 1
- Kapitel I Allgemeines
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 ⁸ Anhänge zu diesem Übereinkommen
- Art. 3 Verpflichtungen der Vertragsparteien
- Art. 4
- Kapitel II Strassenverkehrszeichen
- Art. 5
- Art. 6
- Art. 7 ¹³
- Art. 8
- Gefahrenwarnzeichen
- Art. 9
- Vorschriftzeichen ²²
- Art. 10 Vorfahrtzeichen
- Art. 11 ²⁸ Verbots- oder Beschränkungszeichen
- Art. 12 ²⁹ Gebotszeichen
- Art. 13 Gemeinsame Vorschriften für die im Anhang 1 Abschnitte C und D beschriebenen Zeichen ³⁰
- Art. 13 bis ³⁶ Besondere Vorschriftzeichen
- Hinweiszeichen ³⁸
- Art. 14
- Art. 15 Vorwegweiser
- Art. 16 Wegweiser
- Art. 17 Strassenbezeichnungsschilder
- Art. 18 ⁴¹ Ortstafeln
- Art. 19 Bestätigungszeichen
- Art. 20 ⁴²
- Art. 21 Gemeinsame Vorschriften für die verschiedenen Hinweiszeichen
- Art. 22 ⁴⁵
- Kapitel III Verkehrslichtzeichen
- Art. 23 Zeichen für die Regelung des Fahrzeugverkehrs
- Art. 24 Nur für Fussgänger bestimmte Zeichen
- Kapitel IV Strassenmarkierungen
- Art. 25
- Art. 26
- Art. 26 bis ⁵²
- Art. 27
- Art. 28
- Art. 29
- Art. 29 bis ⁵⁹
- Art. 30 ⁶⁰
- Kapitel V Verschiedenes
- Art. 31 Kennzeichnung der Baustellen
- Art. 32 Kennzeichnung durch Lichter oder Rückstrahlvorrichtungen
- Bahnübergänge
- Art. 33
- Art. 34
- Art. 35
- Art. 36
- Kapitel VI Schlussbestimmungen
- Art. 37
- Art. 38
- Art. 39
- Art. 40
- Art. 41
- Art. 42
- Art. 43
- Art. 44
- Art. 45
- Art. 46
- Art. 47
- Art. 48
- Unterschriften
- Anhang 1 ⁶⁵
- Strassenverkehrszeichen
- Abschnitt A Gefahrenwarnzeichen
- I. Muster
- II. Symbole und Vorschriften für die Verwendung der Zeichen
- 1. Gefährliche Kurve oder gefährliche Kurven
- 2. Gefährliches Gefälle
- 3. Starke Steigung
- 4. Fahrbahnverengung
- 5. Bewegliche Brücke
- 6. Strasse, die auf einen Kai oder zu einem Ufer führt
- 7. Unebene Fahrbahn
- 8. Gefährliche Bankette
- 9. Schleudergefahr
- 10. Rollsplitt
- 11. Steinschlag
- 12. Fussgängerüberweg
- 13. Kinder
- 14. Radfahrer
- 15. Vieh oder andere Tiere
- 16. Baustelle
- 17. Lichtzeichen
- 18. Kreuzung, an der die Vorfahrt durch die allgemein geltende Regel bestimmt wird
- 19. Kreuzung mit einer Strasse, deren Benutzer Vorfahrt gewähren müssen
- 20. Kreuzung mit einer Strasse, deren Benutzer Vorfahrt gewährt werden muss
- 21. Kreuzung mit Kreisverkehr
- 22. Kreuzung, an der der Verkehr durch Lichtzeichen geregelt wird
- 23. Gegenverkehr
- 24. Stau
- 25. Bahnübergang mit Schranken
- 26. Andere Bahnübergänge
- 27. Strasse kreuzt Strassenbahnschienen
- 28. Zeichen in unmittelbarer Nähe der Bahnübergänge
- 29. Zusätzliche Zeichen an der Zufahrt zu Bahnübergängen oder beweglichen Brücken
- 30. Flugplatz
- 31. Seitenwind
- 32. Andere Gefahren
- Abschnitt B Vorfahrtzeichen
- 1. Zeichen «Vorfahrt gewähren»
- 2. Zeichen «Halt»
- 3. Zeichen «Vorfahrtstrasse»
- 4. Zeichen «Ende der Vorfahrt»
- 5. Zeichen «Dem Gegenverkehr Vorrang gewähren»
- 6. Zeichen «Vorrang vor dem Gegenverkehr»
- Abschnitt C Verbots- oder Beschränkungszeichen
- I. Allgemeine Merkmale und Symbole
- II. Beschreibung
- 1. Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen
- 2. Abbiegeverbot
- 3. Wendeverbot
- 4. Überholverbot
- 5. Geschwindigkeitsbeschränkung
- 6. Hupverbot
- 7. Verbot weiterzufahren, ohne anzuhalten
- 8. Ende der Verkehrsverbote oder Verkehrsbeschränkungen
- 9. Verbot oder Beschränkung des Haltens oder Parkens
- Abschnitt D Gebotszeichen
- I. Allgemeine Merkmale und Symbole
- II. Beschreibung der Zeichen
- 1. Vorgeschriebene Fahrtrichtung
- 2. Vorgeschriebene Seite für das Vorbeifahren
- 3. Kreisverkehr
- 4. Radweg
- 5. Gehweg
- 6. Reitweg
- 7. Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
- 8. Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
- 9. Schneeketten vorgeschrieben
- 10. Vorgeschriebene Fahrtrichtung für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
- 11. Bemerkungen zur Kombination der Zeichen D 4, D 5 und D 6
- Abschnitt E Besondere Vorschriftzeichen
- I. Allgemeine Merkmale und Symbole
- II. Beschreibung
- 1. Zeichen, die eine Vorschrift oder eine Gefahr für einen oder mehrere Fahrstreifen anzeigen
- 2. Zeichen für Sonderfahrstreifen für Linienbusse
- 3. Zeichen «Einbahn»
- 4. Zeichen «Einordnen»
- 5. Zeichen, die die Zufahrt zu oder die Ausfahrt aus einer Autobahn anzeigen
- 6. Zeichen, die die Zufahrt zu oder die Ausfahrt aus einer Strasse, wo die Verkehrsvorschriften die gleichen sind wie auf einer Autobahn, anzeigen
- 7. Zeichen, die den Beginn und das Ende einer Ortschaft anzeigen
- 8. Zeichen mit Zonengeltung
- 9. Zeichen, die die Einfahrt in oder die Ausfahrt aus einem Tunnel anzeigen, in dem besondere Vorschriften gelten
- 10. Zeichen «Fussgängerüberweg»
- 11. Zeichen «Krankenhaus»
- 12. Zeichen «Parken»
- 13. Zeichen, die eine Omnibus- oder Strassenbahnhaltestelle anzeigen
- 14. Zeichen, die eine Nothaltebucht anzeigen
- Abschnitt F Hinweise der Unterrichtung und Hinweise auf besondere Einrichtungen und Dienstleistungen
- I. Allgemeine Merkmale und Symbole
- II. Beschreibung
- 1. Symbole «Erste Hilfe»
- 2. Verschiedene Symbole
- Abschnitt G Wegweiser sowie Verhaltenshinweise
- I. Allgemeine Merkmale und Symbole
- II. Vorwegweiser
- 1. Allgemeine Vorwegweiser
- 2. Besondere Vorwegweiser
- III. Wegweiser
- IV. Bestätigungszeichen
- V. Sonstige Hinweiszeichen
- 1. Zeichen, die die Anzahl und Verkehrsrichtung der Fahrstreifen anzeigen
- 2. Zeichen, die die Sperrung eines Fahrstreifens anzeigen
- 3. Zeichen «Sackgasse»
- 4. Zeichen «Allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen»
- 5. Zeichen «Strassenzustand»
- 6. Zeichen «Richtgeschwindigkeit»
- 7. Zeichen, das eine für den Schwerverkehr empfohlene Strecke anzeigt
- 8. Zeichen, das eine Notfallspur anzeigt
- 9. Zeichen, das eine Fussgängerüberführung oder eine Fussgängerunterführung anzeigt
- 10. Zeichen, die eine Autobahnausfahrt anzeigen
- 11. Zeichen, die Notausgänge anzeigen
- Abschnitt H Zusatzschilder
- Anhang 2 ⁶⁶
- Strassenmarkierungen
- Kapitel I Allgemeines
- Kapitel II Längsmarkierungen
- A. Abmessungen
- B. Markierungen von Fahrstreifen
- i) Ausserhalb von Ortschaften
- ii) In Ortschaften
- C. Markierungen für besondere Fälle
- i) Verwendung von ununterbrochenen Linien
- ii) Bedingungen für die Verwendung von ununterbrochenen Linien
- D. Randlinien zur Fahrbahnbegrenzung
- E. Markierungen von Hindernissen
- F. Leitlinien für das Abbiegen
- G. Markierung eines Fahrstreifens, der bestimmten Fahrzeugarten vorbehalten ist
- Kapitel III Quermarkierungen
- A. Allgemeines
- B. Haltlinien
- C. Linien zur Bezeichnung der Stellen, wo die Führer die Vorfahrt gewähren müssen
- D. Fussgängerüberwege
- E. Radfahrüberwege
- Kapitel IV Sonstige Markierungen
- A. Pfeile
- B. Parallele Schrägstreifen
- C. Aufschriften
- D. Regelung des Haltens und Parkens
- E. Markierungen auf der Fahrbahn und auf angrenzenden Anlagen der Strasse
- Anhang 3 ⁷⁰
- Farbige Wiedergabe der Zeichen, Symbole und Schilder, die in Anhang 1 erwähnt sind
- Zeichnungen des Anhangs 2
- Zeichnung 1a
- Zeichnung 1b
- Zeichnung 2
- Zeichnung 3
- Zeichnung 4
- Zeichnung 5
- Zeichnung 6
- Zeichnungen 7a–8d
- Zeichnungen 9–10b
- Zeichnungen 11a–11c
- Zeichnungen 12–15
- Zeichnungen 16–18
- Zeichnung 19
- Zeichnung 20
- Zeichnung 21
- Zeichnung 22
- Zeichnung 23
- Zeichnung 24
- Zeichnung 25
- Zeichnung 26
- Zeichnung 27
- Zeichnung A 58a
- Zeichnung A 58b
- Geltungsbereich am 4. Oktober 2024 ⁷¹
- Bezeichnung in Anwendung von Artikel 46 Absatz 2 des Übereinkommens ⁷²
- Vorbehalte und Erklärungen
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