VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt — VwV Schöffenamt
INHALT
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen (VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt – VwV Schöffenamt)
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl und Berufung der Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen (VwV Schöffen- und Jugendschöffenamt – VwV Schöffenamt)
- [geändert durch VwV vom 20. August 2024 (SächsABl. S. 983) mit Wirkung ab 30. August 2024]
- Inhaltsübersicht
- I. Allgemeine Bestimmungen
- II. Das Schöffenamt
- III. Vorschlagsliste
- IV. Ausschuss nach § 40 des Gerichtsverfassungsgesetzes (Wahlausschuss)
- V. Entscheidung; Berichtigung der Vorschlagsliste
- VI. Wahl der Schöffinnen und Schöffen
- VII. Weiteres Verfahren
- VIII. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen
- IX. Schlussbestimmungen
- Anlagen
- Anlage 3 (zu Nummer 10 Buchstabe d)
- Anlage 4 (zu Nummer 15 Buchstabe b)
- Anlage 5 (zu Nummer 15 Buchstabe b)
- Erklärung
- Anlage 6 (zu Nummer 17 Buchstabe c)
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