Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung – SächsPflUVO
INHALT
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung für die Anerkennung und Förderung von Unterstützungsangeboten in der Pflege (Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung – SächsPflUVO)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung für die Anerkennung und Förderung von Unterstützungsangeboten in der Pflege (Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung – SächsPflUVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 23. Dezember 2022
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Zweckbestimmung
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Arten von Unterstützungsangeboten
- § 4 Anbieter von Unterstützungsangeboten
- § 5 Weitere Begriffsbestimmungen
- Teil 2 Anerkennung
- § 6 Anerkennungserfordernis
- § 7 Zuständigkeit
- § 8 Voraussetzungen für die Anerkennung von Betreuungsangeboten und kombinierten Angeboten zur Betreuung und Entlastung
- § 9 Voraussetzungen für die Anerkennung von Angeboten zur Entlastung
- § 10 Voraussetzungen für die Anerkennung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern
- § 11 Veröffentlichung
- § 12 Anerkennung nach Widerruf
- Teil 3 Qualitätssicherung
- § 13 Mitwirkung
- § 14 Zusammenarbeit der Pflegekassen und des Kommunalen Sozialverbands Sachsen
- § 15 Berichtspflichten
- § 16 Fachservicestelle
- Teil 4 Förderung
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 17 Grundlagen der Förderung
- § 18 Durchführung des Zuwendungsverfahrens
- Abschnitt 2 Besondere Bestimmungen
- § 19 Förderung von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag
- § 20 Förderung von Initiativen des Ehrenamts
- § 21 Förderung von Nachbarschaftshelferkontaktstellen
- § 22 Förderung der Selbsthilfe
- § 23 Förderung von Modellvorhaben
- Teil 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 24 Übergangsvorschriften
- § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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