Sächsisches Markscheidergesetz – SächsMarkG
INHALT
Gesetz über die Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider im Freistaat Sachsen (Sächsisches Markscheidergesetz – SächsMarkG)
- Gesetz über die Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider im Freistaat Sachsen (Sächsisches Markscheidergesetz – SächsMarkG)
- § 1 Anerkennung
- § 2 Voraussetzungen für die Anerkennung
- § 3 Anerkennung zur Niederlassung
- § 4 Anerkennung zur Erbringung einer vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistung
- § 5 Nachprüfungsverfahren
- § 6 Beschleunigtes Verfahren zur Anerkennung im Fall des § 81a des Aufenthaltsgesetzes
- § 7 Anerkennung, Urkunde, Verzeichnis
- § 8 Widerruf und Erlöschen der Anerkennung, Beschränkung und Untersagung der Tätigkeit
- § 9 Vorwarnmechanismus
- § 10 Ordnungswidrigkeiten
- Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2)
- Unterlagen für die Anerkennung zur Niederlassung
- Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Satz 3)
- Unterlagen für die Anerkennung zur Erbringung einer vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistung
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