RL Internationale Zusammenarbeit
INHALT
Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens (RL Internationale Zusammenarbeit)
- Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei zur Förderung der interregionalen und grenzübergreifenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens (RL Internationale Zusammenarbeit)
- A. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage
- B.
- Teil 1 Förderung interregionale, grenzübergreifende Zusammenarbeit
- I. Gegenstand der Förderung
- II. Zuwendungsempfänger
- III. Zuwendungsvoraussetzungen
- IV. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
- V. Verfahren
- Teil 2 Förderung der Zukunftsregion Freistaat Sachsen – Republik Polen – Tschechische Republik
- I. Gegenstand der Förderung
- II. Zuwendungsempfänger
- III. Zuwendungsvoraussetzungen
- IV. Art, Höhe und Umfang der Zuwendungen
- V. Verfahren
- Teil 3 Förderung des Europagedankens und der dezentralen europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit
- I.
- II. Gegenstand der Förderung
- III. Zuwendungsempfänger
- IV. Zuwendungsvoraussetzungen
- V. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
- VI. Verfahren
- C. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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