VwV Entrichtung Gerichtskosten – VwVEntrGK
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Entrichtung von Gerichtskosten und Kosten durch die Verwendung von Kostenmarken, Gerichtskostenstemplern und Gebührenstemplern und über die freizügige Verwendung von Gerichtskostenmarken und Abdrucken von Gerichtskostenstemplern (VwV Entrichtung Gerichtskosten – VwVEntrGK)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Entrichtung von Gerichtskosten und Kosten durch die Verwendung von Kostenmarken, Gerichtskostenstemplern und Gebührenstemplern und über die freizügige Verwendung von Gerichtskostenmarken und Abdrucken von Gerichtskostenstemplern (VwV Entrichtung Gerichtskosten – VwVEntrGK)
- Abschnitt A Kostenmarken
- I. Einstellung des Kostenmarkenverkaufs, Verwendung von Kostenmarken
- II. Zulässigkeit der Verwendung von Kostenmarken
- III. Markensorten
- IV. Verwendung von Kostenmarken
- V. Entwertung der Kostenmarken
- VI. Werterstattung
- VII. Verhütung missbräuchlicher Verwendung von Kostenmarken
- VIII. Überwachung der Kostenmarkenverwendung
- Abschnitt B Gerichtskostenstempler
- I. Zulässigkeit der Verwendung
- II. Genehmigung der Verwendung
- III. Beschaffung
- IV. Kostennachweis, Aktenführung
- V. Vorauszahlung, Wertvorgabe
- VI. Abdruck und Farbe des Gerichtskostenstemplers
- VII. Verwendung
- VIII. Erstattung des Gegenwertes für nicht eingereichte und für nicht anerkannte Stempelabdrucke
- IX. Außerbetriebnahme
- X. Reparatur
- XI. Prüfung der Verwendung
- XII. Prüfung des Gerichtskostenstemplers
- XIII. Beschaffung und Verwaltung der Sicherheitsblättchen
- Abschnitt C Gebührenstempler
- I. Zulässigkeit der Verwendung von Gebührenstemplern durch Kassen
- II. Inhalt und Farbe des Abdrucks des Gebührenstemplers
- III. Verwendung der Gebührenstempler
- IV. Eintragung der Einzahlungen
- V. Prüfung
- VI. Behandlung von Fehldrucken, Erstattung des Gegenwertes für nicht eingereichte Stempelabdrucke
- VII. Sicherung
- Abschnitt D Freizügige Verwendung von Gerichtskostenmarken und Abdrucken von Gerichtskostenstemplern
- Abschnitt E In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
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