Sächsische Dolmetscherverordnung – SächsDolmVO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über den Nachweis der fachlichen Eignung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern (Sächsische Dolmetscherverordnung – SächsDolmVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über den Nachweis der fachlichen Eignung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern (Sächsische Dolmetscherverordnung – SächsDolmVO)
- § 1 Anträge und Mitteilungen
- § 2 Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse
- § 3 Zuständige deutsche Stelle
- § 4 Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit nach der Richtlinie 2005/36/EG
- § 5 Feststellung der Gleichwertigkeit nach der Richtlinie 2005/36/EG
- § 6 Ausgleichsmaßnahmen nach der Richtlinie 2005/36/EG
- § 7 Gleichwertigkeit mit der Staatlichen Prüfung für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer oder Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher
- § 8 Vorwarnmechanismus
- § 9 Inkrafttreten
- Anlagen
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