Sächsische Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO 
                
                
            INHALT
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Sächsische Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Sächsische Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO)
 - Rechtsbereinigt mit Stand vom 30. Juli 2024
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1 Gutachterausschüsse
 - § 1 Bildung und Zuständigkeit der Gutachterausschüsse
 - § 2 Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter
 - § 3 Pflichten der Gutachterinnen und Gutachter
 - § 4 Abberufung und vorzeitige Beendigung
 - § 5 Besetzung des Gutachterausschusses im Einzelfall, Beschlussfassung
 - § 6 Verfahren
 - § 7 Aufgaben der oder des Vorsitzenden
 - § 8 Geschäftsstelle
 - § 9 Kaufpreissammlung
 - § 10 Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
 - § 11 Bodenrichtwerte, Bodenrichtwertinformationssystem des Freistaates Sachsen
 - § 12 Wahrnehmung weiterer Aufgaben durch den Gutachterausschuss
 - § 13 Übermittlung von Informationen durch die Flurbereinigungsbehörden
 - § 14 Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses
 - Abschnitt 2 Oberer Gutachterausschuss
 - § 15 Zuständigkeit des Oberen Gutachterausschusses
 - § 16 Aufgaben des Oberen Gutachterausschusses
 - § 17 Aufgaben der Geschäftsstelle
 - § 18 Anzuwendende Bestimmungen
 - Abschnitt 3 Entschädigung, Kostenerhebung
 - § 19 Entschädigung der Mitglieder der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses
 - § 20 Kosten der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses
 - Abschnitt 4 Schlussvorschriften
 - § 21 Inkrafttreten und Außerkrafttreten