Förderrichtlinie Aussteigerprogramm – RL APro
INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Maßnahmen für das Landesprogramm zum „Begleiteten Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene“ (Förderrichtlinie Aussteigerprogramm – RL APro)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Maßnahmen für das Landesprogramm zum „Begleiteten Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene“ (Förderrichtlinie Aussteigerprogramm – RL APro)
- [zuletzt geändert durch RL vom 5. September 2023 (SächsABl. S. 1306) mit Wirkung ab 22. September 2023]
- I. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage
- II. Gegenstand der Förderung
- III. Zuwendungsempfänger
- IV. Zuwendungsvoraussetzungen
- V. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
- VI. Verfahren
- VII. Inkrafttreten
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