Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung – SächsAPOAgrFor
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und Forstverwaltung mit den fachlichen Schwerpunkten landwirtschaftlicher Dienst und Forstdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung – SächsAPOAgrFor)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und Forstverwaltung mit den fachlichen Schwerpunkten landwirtschaftlicher Dienst und Forstdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung – SächsAPOAgrFor)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 Allgemeiner Teil
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Ziel des Vorbereitungsdienstes
- § 2 Auswahlverfahren
- § 3 Rechtsstellung und Dienstbezeichnung
- § 4 Durchführung des Vorbereitungsdienstes
- Abschnitt 2 Zuständige Behörden
- § 5 Einstellungsbehörden
- § 6 Ausbildungsbehörden und ihre Aufgaben
- § 7 Prüfungsbehörden und ihre Aufgaben
- Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
- § 8 Zweck der Laufbahnprüfung
- § 9 Zulassung zur Laufbahnprüfung
- § 10 Nichtöffentlichkeit bei Laufbahnprüfungen
- § 11 Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
- Abschnitt 4 Bewertung, Zeugnisse und Verfahrensregelungen
- § 12 Bewertung der Ausbildungsleistungen
- § 13 Bewertung der Ausbildungs- und Prüfungsleistungen
- § 14 Zeugnis, Bekanntgabe des Ergebnisses und Berufsbezeichnung
- § 15 Prüfungsakten
- § 16 Fernbleiben, Rücktritt
- § 17 Täuschungsversuch, Störung des Prüfungsablaufs
- § 18 Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Personen
- § 19 Urlaub
- § 20 Verlängerung und Unterbrechung des Vorbereitungsdienstes
- Teil 2 Ausbildung im fachlichen Schwerpunkt landwirtschaftlicher Dienst
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 21 Zulassungsvoraussetzungen
- § 22 Ausbildungsgebiete
- § 23 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes für die erste Einstiegsebene, Ausbildungsstellen, Ausbildungsplan
- § 24 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes für die zweite Einstiegsebene, Ausbildungsstellen, Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 Prüfungsorgane
- § 25 Prüfungsorgane und ihre Zusammensetzung
- § 26 Berufung in die Prüfungsausschüsse, Amtszeit
- § 27 Beschlussfähigkeit der Prüfungsausschüsse, Nichtöffentlichkeit der Sitzungen
- § 28 Unabhängigkeit der Prüfungsausschüsse und Verschwiegenheitspflicht
- § 29 Zuständigkeiten der Prüfungsausschüsse
- § 30 Zuständigkeiten der vorsitzenden Person eines Prüfungsausschusses
- § 31 Zuständigkeiten und Qualifikation der prüfenden Personen
- § 32 Prüfungskommissionen
- Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
- § 33 Gliederung der Laufbahnprüfung
- § 34 Prüfungsgebiete und Vertiefungsgebiete der Laufbahnprüfung
- § 35 Schriftlicher Prüfungsabschnitt der fachlichen Prüfung
- § 36 Praktischer Prüfungsabschnitt der fachlichen Prüfung
- § 37 Mündlicher Prüfungsabschnitt der fachlichen Prüfung
- § 38 Pädagogische Prüfung
- Abschnitt 4 Bewertung und Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 39 Ermittlung der Endnote im schriftlichen Prüfungsabschnitt der fachlichen Prüfung
- § 40 Ermittlung der Endnote im mündlichen Prüfungsabschnitt der fachlichen Prüfung
- § 41 Ermittlung der Endnote im Rahmen der pädagogischen Prüfung
- § 42 Ermittlung der Gesamtnote der fachlichen Prüfung
- § 43 Ermittlung der Gesamtnote der pädagogischen Prüfung
- § 44 Ermittlung der Gesamtprüfungsnote der Laufbahnprüfungen
- § 45 Bestehen der Laufbahnprüfung
- Teil 3 Ausbildung im fachlichen Schwerpunkt Forstdienst
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 46 Zulassungsvoraussetzungen
- § 47 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes für die erste Einstiegsebene, Ausbildungsstellen
- § 48 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes für die zweite Einstiegsebene, Ausbildungsstellen
- Abschnitt 2 Prüfungsorgane
- § 49 Prüfungskommissionen
- § 50 Zusammensetzung
- Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
- § 51 Gliederung der Laufbahnprüfung
- § 52 Prüfungsgebiete der Laufbahnprüfung
- § 53 Schriftliche Prüfung
- § 54 Waldprüfung
- § 55 Mündliche Prüfung
- Abschnitt 4 Bewertung und Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 56 Bewertung der schriftlichen Prüfung
- § 57 Bewertung der Waldprüfung
- § 58 Bewertung der mündlichen Prüfung
- § 59 Feststellung des Gesamtergebnisses
- § 60 Bestehen der Laufbahnprüfung Forstdienst
- Teil 4 Schlussbestimmungen
- § 61 Übergangsregelung
- § 62 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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