Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie Straßenwesen – SächsAPOBauMSt
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst in den Aufgabenbereichen Hochbau und Städtebau, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie Straßenwesen (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie Straßenwesen – SächsAPOBauMSt)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst in den Aufgabenbereichen Hochbau und Städtebau, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie Straßenwesen (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Maschinenwesen und Elektrotechnik sowie Straßenwesen – SächsAPOBauMSt)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2023
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Ziel des Vorbereitungsdienstes
- Abschnitt 2 Vorbereitungsdienst
- § 3 Zulassungsvoraussetzungen
- § 4 Geeignete Studiengänge
- § 5 Auswahlverfahren
- § 6 Begründung des Beamtenverhältnisses
- § 7 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 8 Zuständige Behörden
- § 9 Durchführung des Vorbereitungsdienstes
- § 10 Beurteilung während der Ausbildung
- § 11 Urlaub
- Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
- § 12 Ziel der Laufbahnprüfung
- § 13 Zeit und Ort der Laufbahnprüfung
- § 14 Zulassung zur Laufbahnprüfung
- § 15 Prüfungsbehörde
- § 16 Prüfungsausschuss und Prüfende
- § 17 Durchführung der Laufbahnprüfung
- § 18 Nachteilsausgleich
- § 19 Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen
- § 20 Noten- und Punkteskala
- § 21 Feststellung des Prüfungsergebnisses
- § 22 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
- § 23 Prüfungsakten, Niederschriften
- § 24 Fernbleiben, Rücktritt
- § 25 Wiederholung der Laufbahnprüfung
- § 26 Täuschungsversuch, Verstoß gegen die Ordnung
- § 27 Nachträgliche Geltendmachung von Mängeln im Prüfungsverfahren
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- § 28 Übergangsregelung
- § 29 Außerkrafttreten
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