VwV Aufwandsentschädigung Land-, Forst- und Hauswirtschaft
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Staatsbetriebes Sachsenforst über die Entschädigung für ehrenamtliche Ausschusstätigkeiten und für sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit beruflichen Prüfungen in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft nach dem Berufsbildungsgesetz (VwV Aufwandsentschädigung Land-, Forst- und Hauswirtschaft)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und des Staatsbetriebes Sachsenforst über die Entschädigung für ehrenamtliche Ausschusstätigkeiten und für sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit beruflichen Prüfungen in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft nach dem Berufsbildungsgesetz (VwV Aufwandsentschädigung Land-, Forst- und Hauswirtschaft)
- [geändert durch VwV vom 25. November 2020 (SächsABl. 2021 S. 401) mit Wirkung ab 1. Januar 2020]
- I. Geltungsbereich
- II. Entschädigung für bare Auslagen
- III. Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit in Prüfungsausschüssen (einschließlich Aufgabenerstellungsausschüssen im Sinne von § 47 Absatz 4 des Berufsbildungsgesetzes)
- IV. Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit im Berufsbildungsausschuss
- V. Antragsfrist
- VI. Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt
- VII. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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