VwV Aufwandsentschädigung Einigungsstellenmitglieder
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Aufwandsentschädigung für Vorsitzende sowie Beisitzerinnen und Beisitzer von Einigungsstellen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz (VwV Aufwandsentschädigung Einigungsstellenmitglieder)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Aufwandsentschädigung für Vorsitzende sowie Beisitzerinnen und Beisitzer von Einigungsstellen nach dem Sächsischen Personalvertretungsgesetz (VwV Aufwandsentschädigung Einigungsstellenmitglieder)
- I. Allgemeine Bestimmungen
- II. Vorsitzende der Einigungsstelle
- III. Beisitzerinnen und Beisitzer der Einigungsstelle
- IV. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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