Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst – SächsAPOArchiv
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Archivdienst im Freistaat Sachsen (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst – SächsAPOArchiv)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Archivdienst im Freistaat Sachsen (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Archivdienst – SächsAPOArchiv)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
- § 1 Regelungsbereich, Adressaten, Ausbildungsziel, Befähigung
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Bewertung der Leistungen
- § 4 Einstellung, Dienstbezeichnungen
- § 5 Durchführung der Ausbildung
- § 6 Dienstaufsicht, Urlaub
- § 7 Verhinderung, Rücktritt, Versäumnis bei Prüfungen
- § 8 Täuschung, Ordnungsverstöße bei Prüfungen
- Abschnitt 2 Erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2
- Unterabschnitt 1 Ausbildung und Prüfung
- § 9 Dauer, Gliederung und Inhalt der Ausbildung
- § 10 Berufspraktische Ausbildung
- § 11 Tätigkeitsnachweis, Ausbildungszeugnis für die berufspraktische Ausbildung
- § 12 Fachstudium Verwaltungswissenschaft
- § 13 Fachstudium Archivwissenschaft
- Unterabschnitt 2 Staatsprüfung
- § 14 Ziel und Inhalt der Staatsprüfung
- § 15 Prüfungsausschuss
- § 16 Zulassung zur Prüfung
- § 17 Schriftführung
- § 18 Archivarische Probearbeit
- § 19 Schriftliche Abschlussprüfung
- § 20 Bewertung der Aufgaben der schriftlichen Abschlussprüfung
- § 21 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 22 Mündliche Abschlussprüfung
- § 23 Festsetzung des Prüfungsergebnisses
- § 24 Folgen der bestandenen Staatsprüfung
- § 25 Wiederholung der Staatsprüfung
- § 26 Prüfungserleichterungen
- § 27 Mängel im Prüfungsverfahren
- Abschnitt 3 Zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2
- Unterabschnitt 1 Ausbildung und Prüfung
- § 28 Dauer, Gliederung und Inhalt der Ausbildung
- § 29 Berufspraktische Studien, Modulprüfungen
- § 30 Ausbildungszeugnis, Note für die berufspraktischen Studien
- § 31 Fachstudien
- § 32 Transferphase
- § 33 Prüfungsformen und Studienleistungen
- Unterabschnitt 2 Archivarische Staatsprüfung
- § 34 Archivarische Staatsprüfung
- Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 35 Übergangsvorschriften
- § 36 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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