Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik — SächsAPO-BauStM-LG2.2
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst in den Aufgabenbereichen Architektur, Städtebau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik – SächsAPO-BauStM-LG2.2)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst in den Aufgabenbereichen Architektur, Städtebau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bau, Straßenwesen sowie Maschinen- und Elektrotechnik – SächsAPO-BauStM-LG2.2)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2019
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Ziel
- Abschnitt 2 Vorbereitungsdienst
- Unterabschnitt 1 Zulassungsvoraussetzungen, Auswahlverfahren, Einstellung und Versäumnis
- § 3 Zulassungsvoraussetzungen
- § 4 Geeignete Studiengänge
- § 5 Auswahlverfahren
- § 6 Einstellung, Beendigung des Beamtenverhältnisses
- Unterabschnitt 2 Ausbildung
- § 7 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 8 Einstellungsbehörde, Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen
- § 9 Gliederung und Organisation
- § 10 Inhalt und Gestaltung
- § 11 Begleitung und Überwachung
- § 12 Beurteilung während der Ausbildung
- § 13 Urlaub
- § 14 Behinderungen
- Unterabschnitt 3 Staatsexamen
- § 15 Abnahme des Staatsexamens
- § 16 Zulassung zum Staatsexamen
- § 17 Art der Prüfung
- § 18 Häusliche Prüfungsarbeit
- § 19 Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht
- § 20 Mündliche Prüfung
- § 21 Unterbrechung der Prüfung, Versäumnis, Rücktritt
- § 22 Bewertung der einzelnen Prüfungen
- § 23 Abschließende Bewertung, Gesamturteil
- § 24 Niederschrift
- § 25 Prüfungszeugnis
- § 26 Wiederholung der Prüfung
- § 27 Verstöße gegen die Prüfungsordnung
- § 28 Prüfungsakte, Einsichtsrecht und Aufbewahrungsfristen
- Abschnitt 3 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 29 Übergangsbestimmungen
- § 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlagen
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