Förderrichtlinie Krisen und Notstände — RL KuN/2015
INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Gewährung von Hilfen bei existenzgefährdenden Krisen und Notständen in Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Aquakultur und Binnenfischerei (Förderrichtlinie Krisen und Notstände – RL KuN/2015)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Gewährung von Hilfen bei existenzgefährdenden Krisen und Notständen in Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Aquakultur und Binnenfischerei (Förderrichtlinie Krisen und Notstände – RL KuN/2015)
- [geändert durch RL vom 18. September 2018 (SächsABl. S. 1271) mit Wirkung ab 18. September 2018]
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