VwV Anwendung des unmittelbaren Zwanges durch Polizeibeamte auf Anordnung des Staatsanwalts
DE - Landesrecht Sachsen

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Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Anwendung des unmittelbaren Zwanges durch Polizeibeamte auf Anordnung des Staatsanwalts

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