FRL Investitionen Teilhabe
INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (FRL Investitionen Teilhabe)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (FRL Investitionen Teilhabe)
- [zuletzt geändert durch RL vom 11. Juli 2024 (SächsABl. S. 847) mit Wirkung ab 2. August 2024]
- Teil 1 Allgemeine Regelungen
- I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
- II. Gegenstand der Förderung
- III. Zuwendungsvoraussetzungen
- IV. Verfahren
- Teil 2 Besondere Regelungen
- I. Einrichtungen, Dienste und Angebote für Menschen mit Behinderungen
- II. Besondere Vorhaben zur Weiterentwicklung inklusiver Angebote des Wohnens, der Tagesbetreuung oder der Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen
- III. Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne von § 3 Sächsisches Inklusionsgesetz
- IV. Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“
- Teil 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu Teil 1 Abschnitt I Nummer 4)
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO)
- Anlage 2 (zu Teil 2 Abschnitt I der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen – FRL Investitionen Teilhabe)
- Planungsempfehlungen für Einrichtungen, Dienste und Angebote für Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen
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