VwV Aktenführung
INHALT
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Führung von Akten (VwV Aktenführung)
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Führung von Akten (VwV Aktenführung)
- I. Anwendungsbereich
- II. Begriffsbestimmungen
- III. Zuständigkeiten, Zusammenarbeit
- IV. Landeseinheitlicher Aktenplan
- V. Registrieren
- VI. Ordnen
- VII. Ablegen
- VIII. Aufbewahren
- IX. Bereitstellen
- X. Abgeben von Unterlagen bei Aufgabenverlagerung auf andere Dienststellen
- XI. Aussondern
- XII. Einsatz von IT-Systemen
- XIII. Übergangsbestimmung
- XIV. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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