RL Zulassung Externe Prüfung Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
INHALT
Richtlinie des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zulassung von Externen zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
- Richtlinie des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zulassung von Externen zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe
- § 1 Zulassung aufgrund praktischer berufsspezifischer Tätigkeit nach § 45 Abs. 2 Sätze 1, 2 und 4 BBiG
- § 2 Zulassung aufgrund besonderer Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß § 45 Abs. 2 Satz 3 BBiG
- § 3 Schlussvorschriften
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