Abendgymnasien- und Kollegverordnung – AGyKoVO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (Abendgymnasien- und Kollegverordnung – AGyKoVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (Abendgymnasien- und Kollegverordnung – AGyKoVO)
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- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2023
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich und Zusatzbezeichnung
- § 2 Aufbau und Besuchsdauer
- § 3 Aufnahmevoraussetzungen und Aufnahmeentscheidung
- § 4 Anmeldung
- § 5 (aufgehoben)
- § 6 Überspringen von Vorkurs und Einführungsphase
- § 7 Feststellungsprüfung in der Fremdsprache
- § 7a Feststellungsprüfung in der Herkunftssprache und Anerkennung der Herkunftssprache
- § 8 Schulwechsel an ein anderes Abendgymnasium oder Kolleg
- § 9 Beendigung des Schulverhältnisses
- Abschnitt 2 Unterrichtsorganisation
- § 10 Klassen- und Kursbildung
- § 11 Unterrichtszeit
- Abschnitt 3 Vorkurs und Einführungsphase
- § 12 Grundlagen der Leistungsbewertung
- § 13 Bewertung von Leistungen
- § 14 Klassenarbeiten
- § 14a Pflichtbereich und Wahlbereich
- § 15 Halbjahresinformationen und Zeugnisse
- § 16 Versetzung
- § 17 Nichtversetzung und Wiederholung
- Abschnitt 4 Kursphase, Gesamtqualifikation und Abiturprüfung
- § 18 Aufgabenfelder
- § 19 Leistungskursfächer
- § 20 Grundkursfächer
- § 21 Ersetzungs- und Ergänzungsregelung
- § 22 Klausuren und Komplexe Leistungen
- § 23 Gesamtqualifikation
- § 24 Leistungsanforderungen und Abiturprüfungsfächer
- § 25 Zulassung
- § 26 Bestehen der Abiturprüfung und Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
- Abschnitt 5 Abiturprüfung für Schulfremde
- § 27 Abiturprüfung für Schulfremde
- Abschnitt 6 Schlussbestimmungen
- § 28 Andere Rechtsvorschriften
- § 29 Übergangsregelungen
- § 30 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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