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Durchführung des Beamtenversorgungsgesetzes; Berücksichtigung von Renten im Rahmen der Ruhensvorschrift des § 55
DE - Landesrecht Niedersachsen
16.09.1984
28.08.1986
07.07.1987
INHALT
Durchführung des Beamtenversorgungsgesetzes; Berücksichtigung von Renten im Rahmen der Ruhensvorschrift des § 55
Durchführung des Beamtenversorgungsgesetzes; Berücksichtigung von Renten im Rahmen der Ruhensvorschrift des § 55
Durchführung des Beamtenversorgungsgesetzes; Berücksichtigung von Renten im Rahmen der Ruhensvorschrift des § 55
Abschnitt 1 BeVG6.HRdErl
Abschnitt 2 BeVG6.HRdErl
Anlage 1 BeVG6.HRdErl
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