Monitoring Gesetzessammlung

Durchführung des Beamtenversorgungsgesetzes; hier: Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge gem. § 52 des Gesetzes

DE - Landesrecht Niedersachsen

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Markierungen
Leseansicht