Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz (VV zum NBG)
INHALT
Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz (VV zum NBG)
- Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz (VV zum NBG)
- Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Beamtengesetz (VV zum NBG)
- Abschnitt 1 VVNBG - Abschnitt I Verwaltungsvorschriften zu den Abschnitten I bis III und VII des Niedersächsischen Beamtengesetzes
- Abschnitt 1.001 VVNBG - Zu § 1 - Geltungsbereich -
- Abschnitt 1.001a VVNBG - Zu § 1a - Öffentlicher Dienst -
- Abschnitt 1.007 VVNBG - Zu § 7 - Fälle und Form der Ernennung -
- Abschnitt 1.008 VVNBG - Zu § 8 - Auslese -
- Abschnitt 1.009 VVNBG - Zu §§ 9 , 10 - Einstellungsvoraussetzungen für Laufbahnbewerber und andere Bewerber -
- Abschnitt 1.011 VVNBG - Zu § 11 - Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit -
- Abschnitt 1.014 VVNBG - Zu § 14 - Beförderung, Durchlaufen von Ämtern -
- Abschnitt 1.015 VVNBG - Zu § 15 - Zuständigkeit für die Ernennung -
- Abschnitt 1.016 VVNBG - Zu § 16 - Wirksamwerden der Ernennung -
- Abschnitt 1.018 VVNBG - Zu §§ 18 , 19 - Nichtigkeit und Rücknahme der Ernennung -
- Abschnitt 1.029 VVNBG - Zu § 29 - Probezeit -
- Abschnitt 1.030 VVNBG - Zu § 30 - Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn -
- Abschnitt 1.031 VVNBG - Zu § 31 - Abordnung -
- Abschnitt 1.032 VVNBG - Zu §§ 32 , 33 - Versetzung; Dienstherrnwechsel über den Landesbereich hinaus -
- Abschnitt 1.035 VVNBG - Zu § 35 - Beendigungsgründe -
- Abschnitt 1.036 VVNBG - Zu § 36 - Entlassung kraft Gesetzes -
- Abschnitt 1.037 VVNBG - Zu § 37 - Zwingende Entlassungsgründe -
- Abschnitt 1.037a VVNBG - Zu § 37a - Entlassung an Stelle des Eintritts in den Ruhestand -
- Abschnitt 1.038 VVNBG - Zu § 38 - Entlassung auf Antrag -
- Abschnitt 1.039 VVNBG - Zu § 39 - Besondere Entlassungsgründe für Beamte auf Probe -
- Abschnitt 1.040 VVNBG - Zu § 40 - Jederzeitige Entlassung von Beamten auf Widerruf -
- Abschnitt 1.047 VVNBG - Zu § 47 - Einstweiliger Ruhestand -
- Abschnitt 1.048 VVNBG - Zu § 48 - Beginn des einstweiligen Ruhestandes -
- Abschnitt 1.050 VVNBG - Zu § 50 - Wiederverwendung aus dem einstweiligen Ruhestand -
- Abschnitt 1.051 VVNBG - Zu § 51 - Eintritt in den Ruhestand bei Erreichen der Altersgrenze -
- Abschnitt 1.052 VVNBG - Zu § 52 - Hinausschieben des Ruhestandbeginns über die Altersgrenze -
- Abschnitt 1.053 VVNBG - Zu § 53 - Eintritt in den Ruhestand bei Ablauf der Amtszeit -
- Abschnitt 1.054 VVNBG - Zu § 54 - Dienstunfähigkeit -
- Abschnitt 1.055 VVNBG - Zu § 55 - Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit Einverständnis des Beamten -
- Abschnitt 1.056 VVNBG - Zu § 56 - Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gegen den Willen des Beamten -
- Abschnitt 1.057 VVNBG - Zu § 57 - Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze -
- Abschnitt 1.058 VVNBG - Zu § 58 - Versetzung von Beamten auf Probe in den Ruhestand -
- Abschnitt 1.059 VVNBG - Zu § 59 - Wiederverwendung aus dem Ruhestand -
- Abschnitt 1.060 VVNBG - Zu § 60 - Zuständigkeit, Beginn des Ruhestandes -
- Abschnitt 1.065 VVNBG - Zu § 65 - Diensteid -
- Abschnitt 1.066 VVNBG - Zu § 66 - Ausschluß von Amtshandlungen -
- Abschnitt 1.068 VVNBG - Zu § 68 - Schweigepflicht -
- Abschnitt 1.071a VVNBG - Zu § 71a - Nebentätigkeit, Grundsatz -
- Abschnitt 1.072 VVNBG - Zu § 72 - Pflicht zur Nebentätigkeit -
- Abschnitt 1.073 VVNBG - Zu § 73 - Genehmigungsbedürftige Nebentätigkeit -
- Abschnitt 1.074 VVNBG - Zu § 74 - Genehmigungsfreie Nebentätigkeit -
- Abschnitt 1.074a VVNBG - Zu § 74a - Dienstliche Verantwortlichkeit; Ausübung einer Nebentätigkeit -
- Abschnitt 1.075 VVNBG - Zu § 75 - Vergütung für Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst -
- Abschnitt 1.075a VVNBG - Zu § 75a - Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütungen -
- Abschnitt 1.075c VVNBG - Zu § 75c - Nutzungsentgelt -
- Abschnitt 1.075d VVNBG - § 75d - Abrechnung über Nebentätigkeitsvergütung -
- Abschnitt 1.077 VVNBG - Zu § 77 - Beendigung der mit dem Amt verbundenen Nebentätigkeit -
- Abschnitt 1.078 VVNBG
- Abschnitt 1.081 VVNBG - Zu § 81 - Fernbleiben vom Dienst -
- Abschnitt 1.086 VVNBG - Zu § 86 - Haftung -
- Abschnitt 1.087 VVNBG - Zu § 87 - Fürsorge- und Treuepflicht des Dienstherrn -
- Abschnitt 1.087a VVNBG - Zu § 87a - Ermäßigung der Arbeitszeit und Beurlaubung aus familiären Gründen -
- Abschnitt 1.089 VVNBG - Zu § 89 - Amtsbezeichnung -
- Abschnitt 1.095 VVNBG - Zu § 95 - Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Dienstherrn -
- Abschnitt 1.096 VVNBG - Zu § 96 - Ersatz von Sachschaden -
- Abschnitt 1.101 VVNBG - Zu § 101 - Offenheitsgrundsatz, Personalakten -
- Abschnitt 1.108b VVNBG - Zu § 108b - Teilzeitbeschäftigung, Mandatsurlaub -
- Abschnitt 1.226 VVNBG - Zu § 226 - Polizeidienstunfähigkeit -
- Abschnitt 1.227 VVNBG - Zu § 227 - Laufbahnwechsel bei Polizeidienstunfähigkeit -
- Abschnitt 2 VVNBG - Abschnitt II Anwendung der Verwaltungsvorschriften auf Personen im öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis
- Abschnitt 3 VVNBG - Abschnitt III Kenntnisgabe von Verwaltungsvorschriften
- Abschnitt 4 VVNBG - Abschnitt IV Anwendungsempfehlung der Verwaltungsvorschriften auf mittelbare Landesbeamtinnen und Landesbeamte
- Abschnitt 5 VVNBG - Abschnitt V Aufhebung von Verwaltungsvorschriften
- Anlage 1 VVNBG - Richtlinien für die Einstellung von Diabetikerinnen und Diabetikern in den öffentlichen Dienst
- Anlage 2 VVNBG
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