Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
INHALT
Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
- Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
- Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
- Abschnitt 1 TierAMVÜbwRdErl - I. Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken
- Abschnitt 2 TierAMVÜbwRdErl - II. Überwachung von Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig Arzneimittel bei Tieren anwenden, ohne Tierärztin oder Tierarzt zu sein
- Abschnitt 3 TierAMVÜbwRdErl - III. Überwachung von Stoffen, die als Tierarzneimittel verwendet werden können
- Abschnitt 4 TierAMVÜbwRdErl - IV. Überwachung von Betrieben des Einzelhandels einschließlich des Versandhandels mit Ausnahme von Apotheken
- Abschnitt 5 TierAMVÜbwRdErl - V. Bekanntgabe und Inkraftsetzen der VAW
- Abschnitt 6 TierAMVÜbwRdErl - VI. Schlussbestimmungen
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