Kurse an Schulen zum Erwerb einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2b) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h
DE - Landesrecht Niedersachsen

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Kurse an Schulen zum Erwerb einer Prüfbescheinigung nach Anlage 2b) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum Führen von Mofas sowie von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 25 km/h

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