Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz (AB-NJagdG); Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher gemäß § 30 Abs. 2 NJagdG
INHALT
Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz (AB-NJagdG); Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher gemäß § 30 Abs. 2 NJagdG
- Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz (AB-NJagdG); Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher gemäß § 30 Abs. 2 NJagdG
- Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz (AB-NJagdG); Bestätigung als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher gemäß § 30 Abs. 2 NJagdG
- Abschnitt 1 JABestRdErl - Qualifizierte Jagdaufseherinnen oder Jagdaufseher
- Abschnitt 2 JABestRdErl - Durchführung und Bescheinigung von Schulungs- und Fortbildungslehrgängen
- Abschnitt 3 JABestRdErl - Bestätigung durch die Jagdbehörde
- Abschnitt 4 JABestRdErl - Schlussbestimmungen
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