Verordnung über die Förderung von niedersächsischen Musikschulen aus Glücksspielabgaben
INHALT
Verordnung über die Förderung von niedersächsischen Musikschulen aus Glücksspielabgaben
- Verordnung über die Förderung von niedersächsischen Musikschulen aus Glücksspielabgaben
- Verordnung über die Förderung von niedersächsischen Musikschulen aus Glücksspielabgaben
- § 1 GlüSpAbgMSFV - Anerkennung von Musikschulen
- § 2 GlüSpAbgMSFV - Verwendung der Finanzhilfe
- § 3 GlüSpAbgMSFV - Verfahren der Förderung
- § 4 GlüSpAbgMSFV - Vorlage der Vergabeplanung
- § 5 GlüSpAbgMSFV - Nachweis und Prüfung der Verwendung der Finanzhilfe
- § 6 GlüSpAbgMSFV - Beteiligung des Landes bei Aufstellung und Änderung der Fördergrundsätze
- § 7 GlüSpAbgMSFV - Inkrafttreten
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