Verordnung über die Befreiung von Schulträgern einer Gesamtschule von der Pflicht zur Führung anderer Schulformen
Verordnung über die Befreiung von Schulträgern einer Gesamtschule von der Pflicht zur Führung anderer Schulformen
- Verordnung über die Befreiung von Schulträgern einer Gesamtschule von der Pflicht zur Führung anderer Schulformen
- Verordnung über die Befreiung von Schulträgern einer Gesamtschule von der Pflicht zur Führung anderer Schulformen
- § 1 GSTrBefrV - Befreiung
- § 2 GSTrBefrV - Übergangsregelungen
- § 3 GSTrBefrV - Inkrafttreten