DVO-NKiTaG
INHALT
Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG)
- Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG)
- Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (DVO-NKiTaG)
- §§ 1 - 24, Erster Teil - Kindertagesstätten
- §§ 1 - 8, Erster Abschnitt - Räumlichkeiten, Außenflächen, Größe der Gruppen, Außenstellen
- § 1 DVO-NKiTaG - Erforderliche Räumlichkeiten
- § 2 DVO-NKiTaG - Größe des Gruppenraums
- § 3 DVO-NKiTaG - Größe von Kindertagesstätten mit nur einer Gruppe mit nicht mehr als zehn Kindern
- § 4 DVO-NKiTaG - Außenfläche
- § 5 DVO-NKiTaG - Bestandsschutz für räumliche Anforderungen und Außenflächen
- § 6 DVO-NKiTaG - Ausnahmen von Anforderungen für Räumlichkeiten und Außenflächen im Einzelfall
- § 7 DVO-NKiTaG - Größe der Gruppen
- § 8 DVO-NKiTaG - Außenstellen
- §§ 9 - 11b, Zweiter Abschnitt - Pädagogische Kräfte, andere geeignete Kräfte
- § 9 DVO-NKiTaG - Leitung mehrerer Kindertagesstätten
- § 10 DVO-NKiTaG - Abweichende Regelungen für Kleine Kindertagesstätten
- § 11 DVO-NKiTaG - Wahrnehmung von Aufsichtspflichten durch andere geeignete Personen
- § 11a DVO-NKiTaG - Anforderungen nach § 11 Abs. 1 Satz 6 NKiTaG an die Qualifikation von pädagogischen Assistenzkräften
- § 11b DVO-NKiTaG - Anforderungen nach § 11 Abs. 7 Satz 3 NKiTaG an die pädagogische Qualifikation von weiteren geeigneten Personen
- §§ 12 - 14, Dritter Abschnitt - Besondere Regelungen für Waldkindergartengruppen
- § 12 DVO-NKiTaG - Nutzung des Waldes und Räumlichkeiten
- § 13 DVO-NKiTaG - Größe der Gruppe
- § 14 DVO-NKiTaG - Kernzeit, Randzeit und personelle Mindestausstattung
- §§ 15 - 15a, Vierter Abschnitt - Besondere Regelungen für Hortgruppen
- § 15 DVO-NKiTaG - Berechnung des zeitlichen Umfangs der Förderung in Hortgruppen
- § 15a DVO-NKiTaG - Abweichende Regelungen für Hortgruppen mit nicht mehr als zwölf Kindern
- §§ 16 - 20, Fünfter Abschnitt - Integrative Förderung, besondere Regelungen für integrative Gruppen
- § 16 DVO-NKiTaG - Gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung
- § 17 DVO-NKiTaG - Besondere Regelungen für integrative Krippengruppen
- § 18 DVO-NKiTaG - Besondere Regelungen für integrative Kindergartengruppen
- § 19 DVO-NKiTaG - Besondere Regelungen für integrative altersstufenübergreifende Gruppen
- § 20 DVO-NKiTaG - Besondere Regelungen für integrative Kleine Kindertagesstätten
- §§ 21 - 24, Sechster Abschnitt - Finanzhilfe
- § 21 DVO-NKiTaG - Erhöhung der Finanzhilfe
- § 22 DVO-NKiTaG - Verfahren für die Finanzhilfe nach den §§ 24 bis 29 Abs. 1 NKiTaG
- § 22a DVO-NKiTaG - Verfahren für die besondere Finanzhilfe für Kräfte in Ausbildung
- § 23 DVO-NKiTaG - Besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung
- § 24 DVO-NKiTaG - Verfahren für die besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung
- §§ 25 - 27, Zweiter Teil - Kindertagespflege
- § 25 DVO-NKiTaG - Grundqualifizierung, Fortbildung und Weiterqualifizierung von Kindertagespflegepersonen
- § 26 DVO-NKiTaG - Berechnung der finanziellen Förderung nach § 35 Abs. 4 bis 6 NKiTaG
- § 27 DVO-NKiTaG - Pauschalierte Finanzhilfe und weitere finanzielle Förderung nach § 35 NKiTaG
- §§ 28 - 29, Dritter Teil - Bedarfsplanung
- § 28 DVO-NKiTaG - Feststellungen nach § 21 Abs. 1 bis 3 NKiTaG
- § 29 DVO-NKiTaG - Mitteilung nach § 21 Abs. 4 NKiTaG
- §§ 30 - 31, Vierter Teil - Schlussvorschriften
- § 30 DVO-NKiTaG - Finanzhilfe für Kinderspielkreise
- § 30a DVO-NKiTaG - Übergangsregelung für Gruppen mit abweichender Größe der Gruppen
- § 31 DVO-NKiTaG - Inkrafttreten
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