WeSchVO 
                
                
            INHALT
Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemein bildender Schulen
- Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemein bildender Schulen
 - Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen allgemein bildender Schulen
 - §§ 1 - 12, Erster Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften
 - § 1 WeSchVO - Geltungsbereich
 - § 1a WeSchVO - Begriffsbestimmungen
 - § 2 WeSchVO - Leistungsbewertung
 - § 3 WeSchVO - Grundsätze für die Versetzung
 - § 4 WeSchVO - Verfahrensvorschriften
 - § 5 WeSchVO - Ausgleich
 - § 6 WeSchVO - Anforderungen an Ausgleichsfächer
 - § 7 WeSchVO - Versetzung infolge einer Nachprüfung
 - § 8 WeSchVO - Prüfungsausschuss für die Nachprüfung
 - § 9 WeSchVO - Durchführung und Ergebnis der Nachprüfung
 - § 10 WeSchVO - Überspringen eines Schuljahrgangs
 - § 11 WeSchVO - Freiwilliges Zurücktreten
 - § 12 WeSchVO - Übergang
 - §§ 13 - 16, Zweiter Abschnitt - Besondere Vorschriften für die Grundschule
 - § 13 WeSchVO - Versetzung am Ende des 2. und 3. Schuljahrgangs, Durchlaufen der Eingangsstufe
 - § 14 WeSchVO - Aufrücken am Ende der Eingangsstufe
 - § 15 WeSchVO - Wiederholung des 4. Schuljahrgangs
 - § 16 WeSchVO - Wechsel der Schulform am Ende des 4. Schuljahrgangs
 - § 17, Dritter Abschnitt - Besondere Vorschriften für die Hauptschule
 - § 17 WeSchVO - Ausgleich
 - §§ 18 - 20, Vierter Abschnitt - Besondere Vorschriften für die Realschule
 - § 18 WeSchVO - Ausgleich
 - § 19 WeSchVO - Aufrücken
 - § 20 WeSchVO - Überweisung
 - §§ 21 - 22, Fünfter Abschnitt - Besondere Vorschriften für die Oberschule
 - § 21 WeSchVO - Entsprechende Anwendung von Vorschriften
 - § 22 WeSchVO - Ausgleich, Versetzung
 - §§ 23 - 24, Sechster Abschnitt - Besondere Vorschriften für das Gymnasium
 - § 23 WeSchVO - Aufrücken
 - § 24 WeSchVO - Überweisung
 - §§ 25 - 26, Siebenter Abschnitt - Besondere Vorschriften für die Kooperative Gesamtschule
 - § 25 WeSchVO - Entsprechende Anwendung von Vorschriften
 - § 26 WeSchVO - Ausgleich, Wechsel in einen anderen Schulzweig
 - §§ 27 - 28, Achter Abschnitt - Besondere Vorschriften für die Förderschule
 - § 27 WeSchVO - Entsprechende Anwendung von Vorschriften
 - § 28 WeSchVO - Ausgleich
 - §§ 29 - 32, Neunter Abschnitt - Schlussvorschriften
 - § 29 WeSchVO - Sonderregelungen zur Versetzung, zum Übergang, zum Wechsel in einen anderen Schulzweig und zur Wiederholung des 4. Schuljahrgangs im Schuljahr 2019/2020 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
 - § 30 WeSchVO - Sonderregelungen zur Versetzung, zum Übergang, zum Wechsel in einen anderen Schulzweig, zur Wiederholung des 4. Schuljahrgangs und zum freiwilligen Zurücktreten im Schuljahr 2020/2021 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
 - § 31 WeSchVO - Sonderregelungen zur Versetzung, zum Übergang, zum Wechsel in einen anderen Schulzweig und zur Wiederholung des 4. Schuljahrgangs im Schuljahr 2021/2022 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
 - § 32 WeSchVO - Inkrafttreten