NSchGesG
INHALT
Niedersächsisches Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG)
- Niedersächsisches Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG)
- Niedersächsisches Gesetz über Schulen für Gesundheitsfachberufe und Einrichtungen für die praktische Ausbildung (NSchGesG)
- § 1 NSchGesG - Regelungsgegenstand
- § 2 NSchGesG - Staatliche Anerkennung
- § 3 NSchGesG - Anforderungen an Einrichtungen für die praktische Ausbildung, Zulassung
- § 4 NSchGesG - Rücknahme, Widerruf und Erlöschen
- § 5 NSchGesG - Aufsicht
- § 6 NSchGesG - Erhebungen
- § 7 NSchGesG - Zuständige Behörden
- § 8 NSchGesG - Übergangsregelungen
- § 9 NSchGesG - Inkrafttreten
Feedback