NBGG
INHALT
Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
- Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
- Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
- § 1 NBGG - Ziel des Gesetzes, Verantwortung öffentlicher Stellen
- § 2 NBGG - Begriffsbestimmungen, staatliche Anlaufstelle
- § 3 NBGG - Frauen mit Behinderungen, Benachteiligung wegen mehrerer Gründe
- § 4 NBGG - Benachteiligungsverbot für öffentliche Stellen
- § 4a NBGG - Gremien
- § 5 NBGG - Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen
- § 6 NBGG - Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und Kommunikationshilfen
- § 7 NBGG - Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
- § 8 NBGG - Gestaltung von Verwaltungsakten, Verträgen und Vordrucken
- § 9 NBGG - Besondere Regelungen für Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen
- § 9a NBGG - Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen
- § 9b NBGG - Erklärung zur Barrierefreiheit
- § 9c NBGG - Überwachungsstelle und Berichterstattung
- § 9d NBGG - Schlichtungsstelle, Durchsetzungsverfahren, Verordnungsermächtigung
- § 9e NBGG - Verordnungsermächtigung
- § 10 NBGG - Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
- § 11 NBGG - Aufgaben der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
- § 12 NBGG - Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen
- § 12a NBGG - Kommunale Beiräte oder Gremien und Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Inklusionskonferenzen und -berichte, Niedersächsischer Inklusionsrat von Menschen mit Behinderungen
- § 13 NBGG - Verbandsklage
- § 13a NBGG - Zielvereinbarungen
- § 14 NBGG - Leistungen für Aufwendungen der kommunalen Gebietskörperschaften
- § 15 NBGG - Landeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit
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