Niedersächsisches Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2013 sowie über die rückwirkende Gleichstellung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Bes...
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Niedersächsisches Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2013 sowie über die rückwirkende Gleichstellung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht (Art. 5)
- Niedersächsisches Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2013 sowie über die rückwirkende Gleichstellung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht (Art. 5)
- Niedersächsisches Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2013 sowie über die rückwirkende Gleichstellung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht (Art. 5)
- Art. 1 BVAnp/LPartGlG - Niedersächsisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013 (NBVAnpG 2013)
- Art. 2 BVAnp/LPartGlG - Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes
- Art. 3 BVAnp/LPartGlG - Änderung des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes
- Art. 4 BVAnp/LPartGlG - Weitere Änderung des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes
- Art. 5 BVAnp/LPartGlG - Übergangsregelung zur Gleichstellung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht
- Art. 6 BVAnp/LPartGlG - Inkrafttreten
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