BBiG
INHALT
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung
- § 2 Lernorte der Berufsbildung
- § 3 Anwendungsbereich
- Teil 2
- Berufsbildung
- Kapitel 1
- Berufsausbildung
- Abschnitt 1
- Ordnung der Berufsausbildung; Anerkennung von Ausbildungsberufen
- § 4 Anerkennung von Ausbildungsberufen
- § 5 Ausbildungsordnung
- § 6 Erprobung neuer Ausbildungs- und Prüfungsformen
- § 7 Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer
- § 7a Teilzeitberufsausbildung
- § 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
- § 9 Regelungsbefugnis
- Abschnitt 2
- Berufsausbildungsverhältnis
- Unterabschnitt 1
- Begründung des Ausbildungsverhältnisses
- § 10 Vertrag
- § 11 Vertragsabfassung
- § 12 Nichtige Vereinbarungen
- Unterabschnitt 2
- Pflichten der Auszubildenden
- § 13 Verhalten während der Berufsausbildung
- Unterabschnitt 3
- Pflichten der Ausbildenden
- § 14 Berufsausbildung
- § 15 Freistellung, Anrechnung
- § 16 Zeugnis
- Unterabschnitt 4
- Vergütung
- § 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
- § 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung
- § 19 Fortzahlung der Vergütung
- Unterabschnitt 5
- Beginn und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
- § 20 Probezeit
- § 21 Beendigung
- § 22 Kündigung
- § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
- Unterabschnitt 6
- Sonstige Vorschriften
- § 24 Weiterarbeit
- § 25 Unabdingbarkeit
- § 26 Andere Vertragsverhältnisse
- Abschnitt 3
- Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal
- § 27 Eignung der Ausbildungsstätte
- § 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen
- § 29 Persönliche Eignung
- § 30 Fachliche Eignung
- § 31 Europaklausel
- § 31a Sonstige ausländische Vorqualifikationen
- § 32 Überwachung der Eignung
- § 33 Untersagung des Einstellens und Ausbildens
- Abschnitt 4
- Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- § 34 Einrichten, Führen
- § 35 Eintragen, Ändern, Löschen
- § 36 Antrag und Mitteilungspflichten
- Abschnitt 5
- Prüfungswesen
- § 37 Abschlussprüfung
- § 38 Prüfungsgegenstand
- § 39 Prüfungsausschüsse, Prüferdelegationen
- § 40 Zusammensetzung, Berufung
- § 41 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
- § 42 Beschlussfassung, Bewertung der Abschlussprüfung
- § 42a Virtuelle Teilnahme von Prüfenden
- § 43 Zulassung zur Abschlussprüfung
- § 44 Zulassung zur Abschlussprüfung bei zeitlich auseinanderfallenden Teilen
- § 45 Zulassung in besonderen Fällen
- § 46 Entscheidung über die Zulassung
- § 47 Prüfungsordnung
- § 48 Zwischenprüfungen
- § 49 Zusatzqualifikationen
- § 50 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 50a Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen
- Abschnitt 6
- Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs
- § 50b Antragstellung und Zulassung
- § 50c Durchführung des Verfahrens
- § 50d Besondere Regelungen für Menschen mit Behinderungen
- § 50e Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 7
- Interessenvertretung
- § 51 Interessenvertretung
- § 52 Verordnungsermächtigung
- Kapitel 2
- Berufliche Fortbildung
- Abschnitt 1
- Fortbildungsordnungen des Bundes
- § 53 Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung
- § 53a Fortbildungsstufen
- § 53b Geprüfter Berufsspezialist und Geprüfte Berufsspezialistin
- § 53c Bachelor Professional
- § 53d Master Professional
- § 53e Anpassungsfortbildungsordnungen
- Abschnitt 2
- Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
- § 54 Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
- Abschnitt 3
- Ausländische Vorqualifikationen, Prüfungen
- § 55 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
- § 56 Fortbildungsprüfungen
- § 57 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- Kapitel 3
- Berufliche Umschulung
- § 58 Umschulungsordnung
- § 59 Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen
- § 60 Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf
- § 61 Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
- § 62 Umschulungsmaßnahmen; Umschulungsprüfungen
- § 63 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- Kapitel 4
- Berufsbildung für besondere Personengruppen
- Abschnitt 1
- Berufsbildung behinderter Menschen
- § 64 Berufsausbildung
- § 65 Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen
- § 66 Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen
- § 67 Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung
- Abschnitt 2
- Berufsausbildungsvorbereitung
- § 68 Personenkreis und Anforderungen
- § 69 Qualifizierungsbausteine, Bescheinigung
- § 70 Überwachung, Beratung
- Teil 3
- Organisation der Berufsbildung
- Kapitel 1
- Zuständige Stellen; zuständige Behörden
- Abschnitt 1
- Bestimmung der zuständigen Stelle
- § 71 Zuständige Stellen
- § 72 Bestimmung durch Rechtsverordnung
- § 73 Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes
- § 74 Erweiterte Zuständigkeit
- § 75 Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
- § 75a Zuständige Stellen bei mehreren betroffenen Berufsbereichen und Bereichen
- § 75b Zuständige Stelle bei der Feststellung nach § 1 Absatz 6
- Abschnitt 2
- Überwachung der Berufsbildung
- § 76 Überwachung, Beratung
- Abschnitt 3
- Berufsbildungsausschuss der zuständigen Stelle
- § 77 Errichtung
- § 78 Beschlussfähigkeit, Abstimmung
- § 79 Aufgaben
- § 80 Geschäftsordnung
- Abschnitt 4
- Zuständige Behörden
- § 81 Zuständige Behörden
- Kapitel 2
- Landesausschüsse für Berufsbildung
- § 82 Errichtung, Geschäftsordnung, Abstimmung
- § 83 Aufgaben
- Teil 4
- Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
- § 84 Ziele der Berufsbildungsforschung
- § 85 Ziele der Berufsbildungsplanung
- § 86 Berufsbildungsbericht
- § 87 Zweck und Durchführung der Berufsbildungsstatistik
- § 88 Erhebungen
- Teil 5
- Bundesinstitut für Berufsbildung
- § 89 Bundesinstitut für Berufsbildung
- § 90 Aufgaben
- § 91 Organe
- § 92 Hauptausschuss
- § 93 Präsident oder Präsidentin
- § 94 Wissenschaftlicher Beirat
- § 95 Ausschuss für Fragen behinderter Menschen
- § 96 Finanzierung des Bundesinstituts für Berufsbildung
- § 97 Haushalt
- § 98 Satzung
- § 99 Personal
- § 100 Aufsicht über das Bundesinstitut für Berufsbildung
- Teil 6
- Bußgeldvorschriften
- § 101 Bußgeldvorschriften
- Teil 7
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 102 Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit
- § 103 Fortgeltung bestehender Regelungen
- § 104 Übertragung von Zuständigkeiten
- § 105 Evaluation
- § 106 Übergangsregelung
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